Pfarre Bad Ischl
Finanzen
Fachausschuss für Finanzen
Der Fachausschuss für Finanzen des Pfarrgemeinderates, kurz Finanzausschuss (früher Pfarrkirchenrat) ist ein Fachausschuss der besonderen Art und hat im Sinne des Artikel 15, Staatsgrundgesetz 1867 (auf Grund des can.537 CIC 1983) die kirchliche Vermögensverwaltung und die Baulastangelegenheiten zu besorgen.
Der Finanzausschuss ist als gesetzlicher Vertreter des kirchl. Vermögens tätig im Namen der Pfarrkirche (einschließlich ihrer Sondervermögen z.B. Kath .Aktion, Kath. Bildungswerk, Pfarrcaritas, Arbeitsgruppen usw.).
Er besteht aus dem Vorsitzenden Pfarrer Mag. Christian Öhler, dem Obmann Peter Mühlbacher und den weiteren Mitgliedern Ilse Zierler, Arch. Mag. Paul Adler, Franz Klausecker, Joe Nahmer, Alexander Nußbaumer, Martin Stögner und Dr. Kurt Waldhör.
Der Finanzausschuss ist an die Richtlinien des Pfarrgemeinderates über den Einsatz pfarrlicher Mittel gebunden. Beschlüsse des Finanzausschusses über Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung (§14/3), in Baulastsachen (§ 21) und Personalangelegenheiten (§ 5) bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Pfarrgemeinderates. Der Finanzausschuss legt die Haushaltsplanung und die Kirchenrechnung dem Pfarrgemeinderat zur Genehmigung vor.